Die Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) stellt unsere Gesellschaft und die Wirtschaft vor viele neue Herausforderungen. Neben den sozialen Einschränkungen, mit denen wir uns in diesem Land erstmalig konfrontiert sehen, beschäftigen Sie sich gegebenenfalls zusätzlich mit möglichen Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als Vermieterin oder Vermieter. Hier erhalten Sie aktuelle Informationen darüber, wie Sie der Krise begegnen können.
Wie Sie dazu beitragen können, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen
Als Vermieter stellen Sie nicht nur anderen Menschen Wohnraum zur Verfügung, sondern treten mit Ihren Mietern häufig auch in persönlichen Kontakt. Denn zu einer guten Vertrauensbasis gehört für viele Vermieter und Mieter zum Beispiel ein erstes Kennenlernen bei der Wohnungsübergabe. Doch genau dieser physische Kontakt kann in Zeiten von Corona gefährlich sein.
Unsere Tipps für eine sichere Vermietung:
- Besichtigungstermine: Vermeiden Sie nach Möglichkeit persönliche Besichtigungstermine. Stattdessen können Sie sich mit Ihrem Mieter zu einem virtuellen Kennenlernen mit Rundgang durch die Wohnung per Videotelefon verabreden oder auf Anfrage zusätzliche Detailfotos an Ihren Mieter senden.
- Schlüsselübergabe: Treten Sie eine Schlüsselübergabe nur dann an, wenn Sie und Ihr Mieter sich beide gesund fühlen. Verzichten Sie auf einen Handschlag und denken Sie daran, sich vor und nach der Übergabe gründlich die Hände zu waschen (mindestens 20 Sekunden unter laufendem Wasser mit Seife).
- Endreinigung: Stellen Sie bei einem Mieterwechsel sicher, dass eine gründliche Endreinigung Ihrer Wohnung erfolgt, bevor ein neuer Mieter einzieht.
- Weitere Informationen dazu, wie Sie sich und andere vor einer Infektion schützen können, finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Wie Sie als Vermieter dazu beitragen können, Betroffene zu unterstützen
Viele Menschen werden aktuell von der Ausbreitung des Corona-Virus maßgeblich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Einige können aufgrund von teilweisen Grenzschließungen nicht mehr nach Deutschland einreisen, andere entscheiden sich bewusst dagegen, um sich selbst und andere zu schützen. Diese Planänderungen könnten sich möglicherweise auf zukünftige oder bereits abgeschlossene Buchungen auswirken.
Unsere Tipps für eine bestmögliche Unterstützung der Betroffenen:
- Nachsicht bei Stornierungsanfragen: Viele Mieter sehen sich durch die Corona-Krise dazu gezwungen, ihre Aufenthalte nicht anzutreten. Wir bitten Sie daher um Nachsicht bei Stornierungsanfragen. Sollten Sie Ihre Wohnung mit Wunderflats vermietet haben, werden wir unser Möglichstes tun, um nahtlos einen Ersatzmieter für Sie zu finden. Ob Ihr Mieter aufgrund der Einschränkungen durch die Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) ein Recht auf außerordentliche Kündigung des Mietvertrages hat, ist im Einzelfall zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass wir als Plattform keine rechtliche Beratung geben können und dürfen. Auch unsere Anwälte können aufgrund der komplexen und sich aktuell täglich ändernden Sachlage bisher keine allgemeingültige Aussage treffen. Tendenziell lässt sich jedoch festhalten: Sollte dem Mieter der Zugang zu der gemieteten Wohnung konkret verwehrt bleiben, wie etwa durch die Abriegelung des Wohnhauses oder eine Ausgangssperre, könnte eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Eine Grenzschließung vor oder während des Mietverhältnisses zählt nicht zu einer Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Wohnung und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung vermutlich nicht.
- Bereitstellung von temporären Unterkünften: Bereits jetzt können einige Menschen aufgrund der teilweisen Grenzschließungen nicht mehr aus Deutschland ausreisen. Andere wollen oder müssen sich zum eigenen Schutz oder zum Schutz eines vorerkrankten Mitbewohners vorübergehend eine eigene Unterkunft suchen. Diese Menschen können Sie mit der Bereitstellung einer Wohnung auf Zeit bei der Überbrückung der Sondersituation unterstützen.
- WirgegenCorona: Besonders jetzt wird Nachbarschaftshilfe groß geschrieben. Sollten Sie oder Ihre Mieter Unterstützung benötigen oder geben können, dann möchten wir Sie ermutigen der Initiative WirgegenCorona beizutreten. Egal ob es um einen Einkauf oder einen ausgiebigen Spaziergang mit dem Hund geht.
Wie Sie als Vermieter mit den Veränderungen auf dem Immobilienmarkt umgehen können
Die Corona-Krise ist für alle Menschen weltweit eine Ausnahmesituation, die es zu bewältigen gilt. Neben den persönlichen und sozialen Einschränkungen stehen wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel. Um dieser neuen Situation gerecht zu werden, sind auch auf dem Immobilienmarkt flexible Lösungen gefragt.
Unsere Tipps für Ihre Vermietung in Zeiten von Corona:
- Verringerte Nachfrage: Möglicherweise erhalten Sie aufgrund der verringerten Mobilität von potentiellen Mietern in der aktuellen Situation weniger Buchungsanfragen als üblich. In dem Fall empfehlen wir Ihnen – wenn möglich – vorübergehend Ihren Mietpreis zu senken oder die Mindestmietdauer anzupassen. So nähern Sie sich den aktuellen Bedürfnissen der Mieter an: Denn viele Mieter erleben selber gerade große Unsicherheiten und benötigen etwa für kurze Zeit eine Unterkunft oder erfahren aufgrund der angeschlagenen wirtschaftlichen Situation erhebliche Gehaltseinbußen.
- Mietausfall: Zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter konnten bisher bei einem Mietrückstand von zwei Monatsmieten fristlos gekündigt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Gesetzentwurf zum Schutz derjenigen Mieter ausgearbeitet, die aufgrund der Corona-Krise unter einem teilweisen oder vollständigen Gehaltseinbruch leiden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vermieters wegen Mietschulden, die auf den Zeitraum zwischen dem 01. April 2020 und dem 30. September 2020 entfallen, ausgesetzt wird. Die nicht gezahlte Miete gilt als gestundet und muss nachgezahlt werden. Gleichermaßen stellt sich jedoch die Frage, inwieweit Härtefälle von Vermietern berücksichtigt werden – denn auch für Sie als Vermieter kann ein Mietausfall eine maßgebliche Gehaltseinbuße darstellen. Sobald es Neuigkeiten zum Gesetzgebungsverfahren gibt, halten wir Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden. Bis dahin ermutigen wir Sie dazu, mit Ihren Mietern in Kontakt zu bleiben und, wenn nötig und möglich, eine einvernehmliche Lösung der Mietzahlungen in dieser Ausnahmesituation zu finden.
Wir bei Wunderflats möchten Ihnen nach besten Möglichkeiten unsere umfassende Unterstützung im Umgang mit der aktuellen Situation anbieten. Damit wir die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter gewährleisten und damit wir auch weiterhin unvermindert für Sie erreichbar sind, arbeitet unser gesamtes Team seit dem 16. März von Zuhause.
Wir möchten es Menschen ermöglichen, ein Zuhause zu finden, wo und wann sie es benötigen. Die aktuelle Situation zeigt uns: Besonders in Krisenzeiten ist höchste Flexibilität gefragt.
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